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© Copyright DER GLÖCKEL - ISSN 1992-0318 - alle Rechte vorbehalten |
Sonderseite Gerichtsfall DIZ München - MG Süddeutscher Verlag gegen DER GLÖCKEL
Am 3.4.2005 veröffentlichte der Herausgeber, Walter Egon GLÖCKEL eine Exklusivreportage mit dem Titel "Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005" in der der Nachweis erbracht wurde, daß zahlreiche Medien über einen Zeitraum von Jahrzehnten falsche Fotos zum Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau einem Millionenpublikum präsentiert hatten. Diese Reportage war mit einer sehr deutlichen Kritik an die Medien, die Gesellschaft und auch die Vertreiber, wie die AKG-Images und den SV-Bilderdienst (Neu: Süddeutsche Zeitung Photo) der MG Süddeutscher Verlag verbunden. Vorerst versuchte die DIZ München GmbH, zu der der SV-Bilderdienst gehört, mittels Unterlassungsverpflichtungserklärungen, ausgefertigt durch die Juristin Dr. S. GIERSCHMANN (BIRD & BIRD) den Journalisten zum Widerruf und Unterlassung zu bewegen. GLÖCKEL lehnte ab und darauf erfolgte durch die Kanzlei FELLNER WRATZFELD PARTNER die Klage auf Unterlassung und Widerruf mit einem gleichzeitig eingebrachten Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren wurde durch GLÖCKEL, vertreten durch Dr. Albrecht HALLER bis zum OBERSTEN GERICHTSHOF durchgefochten, der in seinem bedeutenden Urteil im Juni 2006 die Reportage im Provisorialverfahren bestätigte.
Nur wenige Tage bevor es zu der nächsten Gerichtsverhandlung kommen sollte, zog dann die DIZ München GmbH die Klage zurück um der bevorstehenden weiteren juristischen Niederlage zu entgehen, weil der Beschluß des OBERSTEN GERICHTSHOFES auf den Sachverhalt auch im Detail einging und auszugsweise wie folgt urteilte:
Diese Erwägungen rechtfertigen eine deutliche Kritik , wenn - wie hier - objektiv bedenkliche Quellen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Auch die Klägerin muss es daher hinnehmen, dass ihre offenkundig mangelnde Sorgfalt mit klaren Worten kritisiert wird. Die strittigen Formulierungen wie "Geschäftemacherei" und "Profitgier" sind auf dieser Grundlage kein Wertungsexzess."
Am 18.12.06 traf dann eine neuerliche Klage auf Unterlassung der Kanzlei CHARIM, STEINER & HOFSTETTER bei GLÖCKEL zu der Causa ein. Die Interviewpartnerin und Auskunftsperson des SV-BILDERDIENSTES sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und die von ihr gemachten Angaben werden nunmehr alle relativiert bzw. in Abrede gestellt. Dr. Albrecht HALLER hat die juristische Vertretung des Journalisten für die Beantwortung der Klage übernommen. Sprachlos machte GLÖCKEL jedoch die Feststellung, daß ausgerechnet der Jurist Dr. D. CHARIM, der zeitgleich als Mitglied der JERUSALEM FOUNDATION ausgewiesen wird, für die Interviewpartnerin und nunmehrige Klägerin als "Gegner" in Erscheinung tritt.
Folgend die Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Causa: Der Holocaust, Auschwitz und seine Geschäftemacher 2005Holocaust - MG Süddeutscher Verlag kontra DER GLÖCKELKostenloser Download von Fotos zum HolocaustKZ Auschwitz - gerichtliche Folgen der falschen Holocaust FotosOBERSTER GERICHTSHOF bestätigt Journalist GlöckelChefredakteur Glöckel ruft OBERSTEN GERICHTSHOF anMediengruppe Süddeutscher Verlag zieht NotbremseDer STERN ignoriert eigene falsche Geschichtsdarstellung zum HolocaustDie Perfektionierung eines Medienskandals zum HolocaustDEUTSCHER PRESSERAT - Zahnlosigkeit zu falschen Holocaust Fotos im STERNDie GESCHICHTSFÄLSCHUNG zum Holocaust findet eine juristische FortsetzungDas Urteil des OGH 4 Ob 71/06d
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